Wir beraten Sie gerne direkt VOR-ORT
für Wohn- und Nichtwohngebäude
Ausarbeitung von Energiekonzepten
Erstellung eines Energieausweises für
Ihr Gebäude!
Beratung bei KFW oder BAFA Förderprogrammen
Durch die am 1. Mai 2014 getroffene Neuregelung der Energieeinsparverordnung 2014 sind Energieausweise für Gebäude bei Vermietung oder Verkauf zukünftig registrierungspflichtig. Durch diese Verschärfung wird sichergestellt, dass der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes vorliegt. Der Ausweis muss dem Käufer oder Mieter des Objektes spätestens bei der Begehung ausgehändigt werden.
Inserate dürfen ohne die energetischen Kenndaten der Energieausweise nicht mehr geschaltet werden.
Durch die neuen Ausweise erhält das Gebäude eine energetische Effizienzeinstufung die man durch Elektrogeräte kennt. Die Einstufung bewegt sich von A+ bis H, dazu wird Energiekennwert mit angegeben.
Zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis besteht weiterhin die Wahlfreiheit. Ausnahmen sind Wohngebäude die vor dem 01.11.1977 erbaut wurden und nicht saniert wurden, dann ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis zu erstellen.
Wir empfehlen jedoch einen Energiebedarfsausweis, da der Verbrauchsausweis nur die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre widerspiegelt und kein genormtes Nutzungsverhalten. Durch Energiebedarfsausweis erhält man eine objektive Bewertung der energetischen Qualität der Gebäudehülle in Verbindung mit der Gebäudetechnik und dem genormten Nutzungsverhalten.
Wir sind ein eingetragenes Mitglied der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.